Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen.
  2. Als Mitglied von BRIZZLY erkennst du die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung durch die Mitgliedschaft ausdrücklich an.
  3. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Trainers bzw. Personals Folge zu leisten.
  4. Bei wiederholten oder einmaligen groben Verstößen gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen sind wir berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Dieses entbindet nicht automatisch von der Beitragszahlung.
  5. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. Außerdem ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise Anderen zugänglich zu machen. BRIZZLY ist bei Verstoß zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der sich für die restliche Vertragsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag ist zur sofortigen Zahlung fällig.
  6. BRIZZLY behält sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. An Feiertagen finden keine Kurse statt. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
  7. Der Standort kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.
  8. Eine Urlaubspause der Mitgliedschaft ist nicht möglich, da auch dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
  9. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch Schwangerschaft) von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes verlängert sich die Mitgliedschaft, für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original BRIZZLY vorliegen. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen.
  10. Die Mitgliedschaft ist spätestens ein Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich bei BRIZZLY zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft um die jeweilige Vertragsperiode. Die Mitgliedsbeiträge werden entsprechend an den aktuellen Mitgliedschaftspreisen angepasst.
  11. Nach der Erstlaufzeit kann BRIZZLY eine Beitragsanpassung um 1,5% jährlich (Betriebskostenanpassung) durchführen. Die Erhöhung übersteigt dabei niemals den aktuellen Tarif.
  12. Wir haften nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden, wie auch für selbst verschuldete Unfälle.
  13. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  14. Der Monatsbeitrag wird monatlich bzw. wöchentlich im Voraus vom angegebenen Konto abgebucht. Der Kontoinhaber ermächtigt mit seiner Unterschrift, den Mitgliedsvertrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines von BRIZZLY eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskostenpauschale von 10,- Euro zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig und zahlbar. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren – plus 10,- Euro Mahngebühren – sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall hat die BRIZZLY die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu kündigen.
  15. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich.
  16. Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
  17. Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) von BRIZZLY verwendet werden.
  18. Des Weiteren erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben.
  19. Gerichtsstand ist Villach.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.